Bundesregierung entdeckt Islamfeindlichkeit – ab 2017

Selbst der ignoranteste Rassist wird in einem stillen Moment einsehen, dass in Deutschland Muslime deshalb zum Opfer von Straftaten werden, weil sie Muslime sind. Vielleicht interessiert es ihn nicht allzu sehr, wenn Schweineköpfe nachts vor islamischen Kulturzentren abgelegt werden. Vielleicht denkt er auch, es seien zu wenige Moscheen, die angezündet werden. Vielleicht meint er, Frauen, die auf der Straße verprügelt werden, weil sie ein Kopftuch tragen, seien irgendwie selbst schuld. Aber kaum einer wird so tun, als gäbe es all das nicht.

Eine Institution gibt es allerdings doch, die von islamfeindlichen Straftaten bisher nichts wissen wollte: die deutsche Bundesregierung. Trotz kontinuierlichen Protesten von Antirassismusiniativen und Islamverbänden weigert sich das Bundesinnenministerium „islamfeindlich“ als eigene Kategorie in die Kriminalstatistik aufzunehmen, wie es beispielsweise bei antisemitischen Straftaten der Fall ist.

Das hat unter anderem zur Folge, dass die Bundesregierung selbst nicht sagen kann, wie viele Angriffe auf Moscheen und andere islamfeindliche Straftaten es in Deutschland eigentlich gibt. Als Linke-Abgeordnete Ulla Jelpke zum Beispiel im vergangenen Jahr bei der Bundesregierung um eine Auflistung aller Angriffe auf Moscheen bat, lautete die beschämende wie bezeichnende Antwort der Bundesregierung so:

Die Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine oder sonstige islamische Einrichtungen stellen ebenso wie die ‘Schändung von Moscheen’ kein eigenständiges Delikt dar… Demzufolge lassen sich aus der PKS [Polizeilichen Kriminalstatistik] solche Straftaten schon systembedingt nicht herausfiltern.

Aus der Antwort der Bundesregierung vom 28. April 2016
Aus der Antwort der Bundesregierung vom 28. April 2016

Die gleiche Ulla Jelpke war es nun, die ein Jahr später erneut bei der Bundesregierung nachfragte und diesmal fiel die Antwort etwas erfreulicher aus: Im Juni 2016 wolle die Innenministerkonferenz über das Thema beraten. Ab 1. Januar 2017 könnten islamfeindliche Straftaten dann als solche unter der übergeordneten Kategorie „Hasskriminalität“ erfasst werden.

Das bedeutet allerdings nicht, dass die Bundesregierung dann auch etwas gegen Islamfeindlichkeit unternehmen wird. Als Ulla Jelpke im vergangenen Jahr nach der Anzahl von Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit islamfeindlichen Straftaten fragte, lautete die Antwort der Bundesregierung: null.

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