Rabatt auf Grundrechte? Was Friedrich Merz’ Asylrechtdebatte mit dem Black Friday gemein hat

Politische Debatten können zuweilen sehr an Kaufhausbesuche am Black Friday erinnern. Ein paar großspurige Versprechen reichen aus, damit sich Leute um ein meist ziemlich dürftiges Produkt prügeln, von dem sie gestern noch nicht einmal wussten, dass es überhaupt existiert.

Dass den Scheiß kein Mensch braucht, könnte man freilich in einer ruhigen Minute erkennen, würde da nicht schon der nächste Marktschreier mit seinem Sensationsangebot die Aufmerksamkeit auf sich lenken.

Damit wären wir bei Friedrich Merz und der von ihm ausgelösten Diskussion um das Grundrecht auf Asyl. Marina Kormbaki hat glücklicherweise die vergangene Woche nicht mit dem Kopf im Wühltisch verbracht, sondern diesen ausgeruhten Text geschrieben.

In der Frankfurter Rundschau erklärt sie, warum man auch bei Merz’ Rabattversprechen auf das ohnehin schon arg rabattierte Grundrecht auf Asyl skeptisch bleiben sollte. Die wichtigsten Punkte:

  • Stimmt, nur Deutschland kennt ein Grundrecht auf Asyl, trotzdem machen auch die Verfassungen anderer Länder asylrechtliche Vorgaben.
  • Richtig, das Grundrecht auf Asyl ist „individuell“ – das haben Grundrechte nun mal so an sich.
  • Die von Merz geforderten Einschränkungen des Grundrechts gibt es längst.
  • In der Praxis werden ohnehin die allermeisten Flüchtlinge nicht gemäß des Grundgesetzes, sondern nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt.
  • Das Grundgesetz stand und steht einer europäischen Asylpolitik nicht im Weg.
  • Weil es diese in vielerlei Hinsicht längst gibt, hätte selbst die Streichung des Grundrechts auf Asyl keine praktischen Auswirkungen.

Hier geht’s zum Faktencheck in der Frankfurter Rundschau. 

[Unter „Hadith-Sammlung“ (Hadith, arab. für Bericht, Erzählung oder Mitteilung) findet ihr in unregelmäßigen Abständen Hinweise auf lesenswerte Beiträge anderer Autoren.]

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