Wie die CDU muslimische Religionsausübung kriminalisiert

Unionspolitiker wollen stärker gegen „Politischen Islamismus“ vorgehen. Doch echte Islamisten können aufatmen. Die Forderungen von CDU und CSU richten sich vor allem gegen die Grundrechte von gewöhnlichen Muslimen.

„Die freiheitliche Gesellschaft bewahren, den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern, den Politischen Islamismus bekämpfen“. So heißt ein Positionspapier, mit dem die CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgibt, stärker gegen islamistische Gefahren in Deutschland vorgehen zu wollen.

Doch echte Islamisten müssen sich vor CDU und CSU nicht fürchten. Fans von Grundrechten und Religionsfreiheit hingegen schon. Hier sind sechs Beispiele, die zeigen, wie die Union mit ihrem Positionspapier muslimische Religionsausübung kriminalisiert.

1. Indem sie organisierte Muslime in die Nähe von Terroristen bringen

Geheimdienstliche Überwachung von Moscheevereinen, Finanzierungs- und Kooperationsverbote gegenüber islamischen Religionsgemeinschaften und Interessenvertretungen, Aberkennung der Gemeinnützigkeit: Das sind einige der Forderungen, die die CDU/CSU-Fraktion in ihrem Papier erhebt.

Um diese zu legitimieren, bedienen sich die Unionspolitiker einer Taktik, die in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten vor allem am rechtsextremen Rand des politischen Spektrums etabliert wurde und zunehmend ihren Weg in bürgerliche Kreise findet: Der Gleichsetzung von muslimischer Religionsausübung und Interessenvertretung mit islamistischen Terror.

Schon in den ersten Passagen des Papiers entwerfen die Autoren ein Bedrohungsszenario aus islamistischen Terroranschlägen in Europa, nur um nach wenigen Absätzen über das Konstrukt des „Politischen Islamismus“ die Brücke zum eigentlichen Feind zu spannen: muslimischen Verbänden und Vereinen in Deutschland.

Welche konkreten Verbindungen es zwischen den genannten Organisationen wie DITIB, dem Islamische Zentrum in Hamburg oder dem Zentralrat der Muslime einerseits und den Attentätern von Nizza, Wien oder Dresden andererseits gibt, erfahren Leserinnen nicht. Mit gutem Grund: Denn es gibt keine.

2. Indem sie Verschwörungsmythen verbreiten – statt Fakten

Statt konkreter Belege und einer sachlichen Auseinandersetzung mit Akteuren und Ideologien, liefert das CDU/CSU-Positionspapier vor allem Schilderungen, die eher an die Polemiken islamfeindlicher Buchautoren als an eine seriöse Auseinandersetzung erinnern, die schließlich Gesetze und Behördenhandeln legitimieren soll.

Große islamische Interessenvertretungen in Deutschland strebten „die Unterwerfung von Gesellschaft, Politik, Kultur und Recht unter Normen an“, Ziel sei unter anderem „eine islamistische Genderordnung mit einer umfänglichen Geschlechtertrennung.“

Verschwörungstheoretisch ist die Rede davon, dass die beschuldigten islamischen Organisationen zwar „vordergründig gewaltfrei“ agieren, aber „eine islamische Ordnung anstreben, in der es keine Gleichberechtigung, keine Meinungs- und Religionsfreiheit und auch keine Trennung von Religion und Staat gibt.“

3. Indem sie trotz offenkundiger Ahnungslosigkeit radikale Forderungen erheben

Konkrete Belege liefert das Papier auch hier nicht. Im Gegenteil: An mehreren Passagen räumen die Autoren die eigene Ahnungslosigkeit freimütig ein: „Derzeit fehlt es an einem umfassenden systematischen Überblick sowie der Verknüpfung des in Deutschland und Europa vorhandenen Wissens über die Aktivitäten, die personelle und finanzielle Ausstattung der in Deutschland und Europa aktiven islamistischen Gruppierungen sowie über ihre internationale Vernetzung, ihre strategischen Ziele und über die Reichweite ihrer Ideologien“, heißt es an einer Stelle. Auch über „Finanzierungsströme“ herrsche „ungenügende Transparenz.“

Von radikalen Forderungen hält ihr Unwissen die Unionspolitikerinnen allerdings nicht ab. So fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass „sämtliche finanzielle Zuwendungen, Förderungen, Vertragsbeziehungen und Kooperationen mit islamischen Vereinen und Verbänden, die Beobachtungsgegenstand der Verfassungsschutzämter sind, in Bund und Ländern überprüft und eingestellt werden“. Auch die Gemeinnützigkeit soll solchen islamischen Organisationen aberkannt werden. Weitere Forderungen sind unter anderem:

  • eine „breit angelegten Schulstudie“, in denen Lehrer und Lehrerinnen Auskunft über islamistische Schüler geben
  • die Einrichtung von Lehrstühlen zur Erforschung des „Politischen Islamismus“
  • die Einrichtung eines Expertenkreises ,,Politischer Islamismus in Deutschland“ im Bundesinnenministerium
  • die stärkere Überwachung von Moscheevereinen durch den Verfassungsschutz
  • die „Einrichtung einer Dokumentationsstelle ‚Politischer Islamismus in Deutschland und Europa‘“

4. Indem sie Millionen Muslime zu Islamismus-Sympathisanten machen

Die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion nimmt in ihrem Papier in Anspruch, auch im Namen des „größten Teil der Musliminnen und Muslime in Deutschland“ zu sprechen. Dass dieser Einschätzung viele Muslime und Musliminnen zustimmen würden, ist allerdings sehr unwahrscheinlich.

So zeigt die Studie „Muslimisches Leben in Deutschland 2020“: Ein Großteil der deutschen Muslime und Musliminnen steht hinter den beschuldigten Organisationen. 52% der sunnitischen türkeistämmigen Muslime und Musliminnen geben beispielsweise an, sich durch DITIB repräsentiert zu sehen, weitere 27% bejahen die Aussage mit Blick auf IGMG.

Insgesamt fühlen sich der repräsentativen Studie zufolge 38% der Muslime und Musliminnen in Deutschland durch mindestens einen der großen Verbände repräsentiert. Eine explizite Ablehnung, wie von der CDU/CSU-Fraktion suggeriert, bejahen lediglich 19,5% der Befragten.

Mit ihrem pauschalen Islamismus-Vorwurf gegenüber den großen islamischen Interessenvertretung macht die CDU/CSU-Fraktion nebenbei Millionen deutscher Muslime zu potenziellen Islamismus-Anhängern. Hinzu kommt, dass das Papier ausgerechnet viele jener Organisationen kriminalisiert, die sich in den vergangenen Jahrzehnten am vehementesten dafür einsetzen, dass die grundgesetzliche garantierte Religionsfreiheit auch in der Praxis umgesetzt wird.

Themen wie die rechtliche Anerkennung islamischer Religionsgemeinschaften oder bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht im Sinne des Grundgesetzes scheiterten bisher allerdings allzu oft ausgerechnet an jenen CDU- und CSU-Politikerinnen, die nun vorgeben, sich für Muslime stark zu machen.

5. Indem sie alltägliche muslimische Religionsausübung zu Extremismus verklärt

Auch andere Passagen des Positionspapiers zeigen: Die Verhinderung und Kriminalisierung muslimischer Religionsausübung ist kein Kollateralschaden im Kampf gegen den „Politischen Islamismus“, sondern offenbar das Ziel der Autorinnen.

Als Beispiel für islamistische Bedrohungen findet sich auch diese Passage:

Diese Politisierung der Religion äußert sich in einer umfassenden Reglementierung der Lebensführung von Musliminnen und Muslimen anhand der Kategorien des Erlaubten (halal) und des Verbotenen (haram).

Damit deuten die Autoren alltägliches Religionsverständnis von Millionen Menschen zur extremistischen Gefahr um.

An einer anderen Stelle lassen die Autoren den Islamismus-Bezug gleich ganz weg und bekennen ganz offen, dass sie offenbar vorhaben, tief in die religiöse Autonomie von Muslimen und Musliminnen einzugreifen. In einem Abschnitt zur Imam-Ausbildung heißt es:

Es geht darum, eine islamische Glaubenspraxis zu befördern, die sich unserem Land und unseren Werten zugehörig fühlt

Auch die Passagen zur Finanzierung von Moscheen lassen sich so verstehen, dass nicht nur „islamistische“, sondern pauschal alle muslimische Gemeinden in Deutschland Ziel geheimdienstlicher Überwachung werden sollen.

6. Indem sie letztlich dem Kampf gegen Islamismus schadet

Statt islamistische Gefahren zu bekämpfen gießt die CDU/CSU-Fraktion islamfeindliche Vorurteile gegenüber rund fünfeinhalb Millionen deutschen Muslimen in Gesetzesform und zementiert den gesellschaftlichen Generalverdacht in behördliches Handeln.

Mögliche Folgen solcher Stigmatisierungen von Minderheiten sind gut erforscht: Sie reichen von zunehmender Diskriminierung im öffentlichen Leben und rassistisch motivierter Gewalt bis hin zu Desintegration und Radikalisierung einzelner Betroffener.

Bemühungen um Integration und Extremismusprävention, wie sie unter anderem die gescholtenen islamischen Organisationen betreiben, erweist die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit ihrem Positionspapier zum „Politischen Islamismus“ somit einen Bärendienst.

An einer Stelle heißt es in dem Papier, Islamisten würden „Gleichberechtigung und Religionsfreiheit ablehnen und muslimische Jugendliche von den westlichen Gesellschaften entfremden“. Gleiches lässt sich auch über Unionspolitiker sagen.

[Das Aufmacherbild zeigt den Beginn deutscher Islampolitik: Karl der Große zu Besuch bei Kalif Harun ar-Raschid in Baghdad im Jahr 768. Das Ölgemälde von 1864 stammt vom deutschen Historienmaler Julius Köckert. Mehr Infos.]

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1 Kommentare On Wie die CDU muslimische Religionsausübung kriminalisiert

  • Leider muss ich sagen lieber Belal, dass diese Haltung muslimishe Verbände sich selbst zuzuschreiben haben, da sie, ob DITIB, IGMG oder ZMD etc elbst die frommen Organistaion ausgrenzen (bis heute), um zu kuschen. Dass heisst, diese Orgs haben keine Differenzierungen zwischen Al Qaida ISIS auf der einen Seite und die frommen Orgs auf der anderen Seite gemacht und alle über ein Kamm geschert. Wahrscheinlich aus existentialer Not und purem Egoismus.

    Nun haben Sie die Folgen zu tragen.

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